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ist der erste Schritt zu einer niedrigeren Stromrechnung. Um Ihre Stromkosten
jedoch auch langfristig zu senken, sollten Sie Ihren
Stromverbrauch verringern. Mit moderner effizienter Technik erhöhen
Sie nicht nur Ihren Wohnkomfort, sondern können auch
künftigen Strompreiserhöhungen gelassener entgegensehen.
Wenden Sie sich einfach an die Verbraucherzentrale Energieberatung.
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Die Energieberatung der Verbraucherzentralen hilft Ihnen dabei,
unnötige Stromfresser in Ihrem Haushalt aufzuspüren und geeignete
Sparmaßnahmen durchzuführen.
Dies ist in vielen Fällen nicht der Fall. Die Preise haben sich mittlerweile so entwickelt,
dass verschiedene Anbieter von Ökostrom mit zu den günstigsten gehören.
Ermitteln Sie Ihren Stromverbrauch des letzten Jahres anhand der letzten Stromrechnung.
Nach einem Umzug können Sie als Alternative auf veröffentlichte durchschnittliche Werte
zurückgreifen.
Einpersonen-Haushalt etwa 1.600 kWh
Zweipersonen-Haushalt etwa 2.800 kWh
Dreipersonen-Haushalt etwa 3.900 kWh
Vierpersonen-Haushalt etwa 4.500 kWh
Fünf-oder mehr Personen etwa 5.300 kWh
(Quelle: VDEW)
Nutzen Sie unseren kostenlosen Stromrechner
, um den günstigsten Stromanbieter in Ihrer
Region zu ermitteln. Zum kostenlosen Vergleich den Jahresverbrauch und die Postleitzahl eingeben.
Die Anbieter am besten nach folgenden Kriterien prüfen und auswählen:
Preis, Preisgarantie, Vertragslaufzeit, Umweltfaktoren. Bei geforderter Vorauskasse oder
angebotenen Strompaketen. Diese meist preisgünstigen Angebote enthalten ein höheres finanzielles Risiko bei
eventueller Insolvenz des Anbieters und haben meist Vertragslaufzeiten von einem Jahr.
Nachdem Sie über unseren Tarifrechner z.B. zu Felx Strom gewechselt haben bekommen Sie diesen Vertrag per Post ins Haus geschickt.
Nach Auswahl des neuen Anbieters kann das Vertragsformular meist ausgedruckt
werden oder Sie können den Vertrag sogar online schliessen (ansonsten postalisch anfordern).
Formular ausfüllen, Vertragstext und AGB lesen
und auf eventuelle Klauseln prüfen. Das Vertragsformular an den neuen Versorger senden.
Die Kündigung beim bisherigen Versorger wird vom neuen Lieferanten durchgeführt.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung einen
Monat zum Ende des Kalendermonats. Bei einem Umzug können
Sie den Vertrag (In der Grundversorgung) mit zweiwöchiger Frist zum Ende des Kalendermonats
kündigen. Bei Sondervereinbarungen mit einem neuen
Anbieter gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, die länger
sein können.
Sie erhalten vom neuen Versorger die Bestätigung des Vertragsabschlusses,
des Lieferbeginns und – üblicherweise –
ein Formular für eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen.
Die Abschlussrechnung und eine Bestätigung der
Kündigung schickt der alte Stromanbieter.
Meist nach einer Zwischeninformation kommt es in der Regel nach 6 bis 8 Wochen
zum Anbieterwechsel. Vom bisherigen Anbieter erhalten Sie eine Schlussrechnung.
Es erfolgen keinerlei Veränderungen am Stromnetz oder dem Stromzähler.
Sollte der Stromversorger – aus welchem Grund auch immer –
nicht mehr Strom liefern, springt automatisch der lokale Anbieter
(Grundversorger) ein.
Da ein Anbieterwechsel in der Regel etwa 6 bis 10 Wochen (je nach Vertrag) Bearbeitungszeit benötigt,
müsste man rechtzeitig vor dem Umzugstermin den Wechsel einleiten.
An dieser Stelle sollte man bei dem neuen Anbieter auf Vertragslaufzeiten achten und die AGB diesbezüglich genau durchlesen.
Anderenfalls wird man am neuen Wohnort mit dem Standardtarif des dortigen Grundversorgers beliefert.
Jetzt zum Strom Tarifrechner.
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